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Ihre Rechte als Patient – Tipps für eine selbstbestimmte und individuelle gesundheitliche Versorgung

Aktualisiert: 24. Nov. 2023

In diesem Artikel geht es um Ihre Rechte als Patient, wenn es darum geht, dass die Krankenkassen zahlen.


Wussten Sie, dass die Gesundheit in der Verfassung als Menschenrecht verankert ist?

Der Artikel 2 (Absatz 2, Satz 1) des Grundgesetzes (GG) beinhaltet das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das bedeutet, dass der Staat gesetzlich dazu verpflichtet ist, Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie zu fördern. Behandlungsleistungen im Krankheitsfall sowie die Gewährleistungen von Hilfsmitteln im Falle einer Behinderung gehören beispielsweise dazu. Der verfassungsrechtliche Gleichheitsgedanke ist eng mit der staatlichen Gesundheitsförderung verbunden. Lässt sich zum Beispiel eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch bestimmte Hilfsmittel ausgleichen, haben Betroffene grundsätzlich einen Rechtsanspruch diese zu erhalten.

Um die persönlichen Ansprüche auf eine umfassende Heilmittelversorgung gegenüber der eigenen Krankenkasse durchzusetzen, sind verschiedene Punkte zu beachten. Viele Patienten empfinden dies in einer oftmals ohnehin schon schwierigen Lebenssituation als sehr anstrengend und überlegen oft, die benötigten Hilfsmittel selbst zu finanzieren. Damit verzichten sie allerdings auf die Krankenkassenleistungen, die ihnen zustehen.

Die nachfolgenden Tipps zeigen Ihnen, welche Aspekte Sie bei der Beantragung von gesundheitlichen Hilfsmitteln beachten müssen, um Ihre gesundheitlichen Probleme möglichst zeitnah zu heilen oder zu lindern.


Wichtig: Heilmittelanträge werden nur mit ärztlichem Rezept bearbeitet!

Um Unterstützung seitens der Krankenkasse zu bekommen, benötigen Sie ein entsprechendes Rezept Ihres behandelnden Arztes. Dieses zeigt, dass das notwendige Hilfsmittel nach einer umfassenden Untersuchung sowie nach Festlegung therapeutischer Maßnahmen benötigt wird.

Um die optimale gesundheitliche Versorgung zu erfahren, können Sie sich selbstverständlich mehrere ärztliche Meinungen einholen. Ebenfalls berät Sie das Sanitätshaus vor Ort gern zu den verschiedenen Hilfsmitteln, die am besten zu Ihrem gesundheitlichen Zustand und den anstehenden Therapiemaßnahmen passen.


Wussten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen jährlich etwa 5 Mrd. Euro für Heil- und Hilfsmittel zur Verfügung stellen?

Die Zahl an Anträgen für Heil- und Hilfsmittelversorgungen ist immens und der bürokratische Aufwand hoch. Dabei kommt es immer wieder zu Entscheidungen, die nicht den Empfehlungen des behandelnden Arztes entsprechen. Dies liegt in erster Linie an der Kostenfrage.

Neben dem Rezept muss vom Sanitätshaus auch ein Kostenvoranschlag eingereicht werden. Die medizinische Notwendigkeit sowie das preisliche Angebot werden dann nochmal durch die Krankenkasse geprüft. Die medizinische Prüfung kann durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfolgen, in dem unter anderem Ärzte und Orthopädietechniker Ihren Antrag und die Diagnosen beurteilen.

Zwar ist Ihre Krankenkasse gesetzlich verpflichtet, eine angemessene, gesundheitliche Versorgung auf dem medizinisch neuesten Stand zu gewährleisten. Sie kann jedoch zugunsten der Wirtschaftlichkeit alternative, kostengünstigere Hilfsmittel vorschlagen. Achten Sie darauf, dass solche Alternativvorschläge nicht mit einer Minderung der Versorgungsqualität verbunden sind. Selbstverständlich beraten wir Sie hierzu auch.


Wichtig: Fordern Sie bei Unstimmigkeiten eine persönliche Begutachtung durch den MDK

Entscheidet sich die Krankenkasse gegen einen für Sie wichtigen Heil- bzw. Hilfsmittelantrag, können Sie auf eine persönliche Untersuchung seitens des MDK bestehen. Das ist Ihr gutes Recht.


Ihre Rechte als Patient: Wussten Sie, dass nach fünf Wochen eine Entscheidung zu Ihrem Leistungsantrag vorliegen muss?

Seit dem Erlass des neuen Patientenrechtegesetz im Februar 2013, haben Antragsteller den gesetzlichen Anspruch, dass Anträge für Heil- und Hilfsmittel innerhalb von drei Wochen durch Ihre Krankenkasse bestätigt oder abgelehnt werden müssen. Ist eine persönliche Begutachtung seitens des MDK notwendig, verlängert sich diese Frist um weitere zwei Wochen. Das gilt allerdings nur, wenn eine entsprechende Vereinbarung zwischen Krankenkasse und Patient für die Fristverlängerung auf fünf Wochen vorliegt.

Liegt nach der abgelaufenen Frist keine Reaktion bzw. Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrags vor, ist er gemäß der sogenannten Genehmigungsfiktion bestätigt. Der entsprechende Bewilligungsbescheid für nötige Hilfsmittel wird in der Regel direkt an Ihr gewünschtes Sanitätshaus geschickt.


Wichtig: Wenn Sie im Recht sind und keinen Bewilligungsbescheid erhalten, können Sie…

  • Ihren Versorgungsanspruch vor dem zuständigen Sozialgericht einklagen. Dieser Schritt ist für Sie als gesetzlich Versicherter kostenfrei.

  • die benötigten Hilfsmittel zunächst privat erwerben und parallel dazu, den Rechtsweg wählen. So müssen Sie nicht auf die oftmals dringend notwendige Therapie während des Klagezeitraums verzichten.


Abgelehnt! – So legen Sie Widerspruch ein

Bei einer Ablehnung Ihres Leistungsantrages während der garantierten Fristen, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch zu erheben. Dieser Widerspruch ist kostenfrei und kann von Ihnen auch jederzeit wieder zurück genommen werden. Ebenfalls ist der Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid Ihrer Krankenkasse eine wichtige Voraussetzung, um gegebenenfalls den Rechtsweg zum Sozialgericht zu gehen.

Erfolgt nach einem Widerspruch wiederholt eine Ablehnung, so können Sie sich innerhalb eines Monats mit einer Klage vor dem Sozialgericht zur Wehr setzen. Dafür müssen Sie sich mit der Rechtsantragsstelle des zuständigen Sozialgerichts in Verbindung setzen und dort Ihr Klage vorbringen. Ein Richter prüft diese und bestätigt bzw. widerlegt innerhalb des für Sie kostenfreien Gerichtsverfahrens Ihren Hilfsmittel-Anspruch.


Wir sind gern für Sie da!

Benötigen Sie mehr Informationen rund um die Auswahl und Beantragung von gesundheitlich notwendigen Hilfsmitteln? Mit unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Fachwissen stehen wir Ihnen jederzeit persönlich mit Verständnis und Zeit zur Verfügung, um gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihre ganz individuelle, gesundheitliche Situation zu finden.

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