top of page
  • CHW

Wer übernimmt die Knieorthese Kosten?

Aktualisiert: 24. Nov. 2023

Eine Knieorthese, die wirklich hilft, ist ihr Gewicht für viele Menschen in Gold wert. Bezahlen können und wollen sie das trotzdem nicht – und müssen sie auch nicht. Denn wenn eine Erkrankung oder Verletzung vorliegt, durch die z.B. die Knieorthese KNEO notwendig wird, dann werden die Kosten für die Knieorthese auch von der Krankenkasse übernommen.

Die bekommt man dann entweder erstattet oder sie werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. In diesem Artikel kommen Sie in wenigen Schritten von der Überlegung, ob KNEO Ihnen helfen könnte bis zu ihrer passenden Knieorthese.

Die Diagnose

Eine Knieorthese braucht nicht jeder. Sie hilft aber bei einer Reihe von Verletzungen. KNEO ist für Sie in folgenden Fällen geeignet:

  • Bei einer Kniegelenksarthrose, vor allem wenn eine O- oder X-Bein-Fehlstellung vorliegt. Auch wenn die Erkrankung schon lange besteht oder nach einem Unfall entsteht.

  • Bei einer Verletzung am Kniegelenk, wegen der das Knie einseitig entlastet werden muss.

  • Wenn Sie an den Bändern oder am Meniskus operiert wurden und Sie das Knie stützen wollen oder müssen, damit der OP-Erfolg verstärkt bzw. gesichert wird.

  • Bei einer Seitenbandverletzung des Knies, durch die auch Instabilität entstehen kann.

Wenn eine dieser Diagnosen auf Sie zutrifft, verschreibt Ihnen sicher auch Ihr Arzt eine KNEO. Dazu informieren Sie ihn am einfachsten mit einem Infoblatt von unserer Webseite. Viele Ärzte kennen KNEO schon und verschreiben die Knieorthese gerne gegen Schmerzen. Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, brauchen Sie ein Rezept, in dem unsere Knieorthese erwähnt wird. Die Hilfsmittelnummer unserer KNEO ist die 23.04.04.3003.

Das Rezept kann ihr Hausarzt oder ihr Facharzt ausstellen. Wenn Sie bei einem Orthopäden schon länger in Behandlung sind, kennt dieser auch Ihre Probleme und kann leicht begründen, wieso Sie die Orthese brauchen. Ähnlich sieht es übrigens in der Schweiz aus: Ihr Arzt muss hier oft einen Antrag mit Begründung schreiben.

KNEO aus dem Sanitätshaus

Sie können mit dem Rezept direkt ins Sanitätshaus gehen und sich zu KNEO beraten lassen. Die Knieorthese bzw. die Kosten dafür werden dann – so wie mit einem Rezept in der Apotheke – direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Das bedeutet, dass Sie auch nicht in Vorauszahlung gehen müssen. Es gibt allerdings eine Wartezeit, bis die Krankenkasse zugesichert hat die Kosten für die Knieorthese zu übernehmen. Wenn der Antrag abgelehnt wird, können Sie widersprechen – dazu berät Sie Ihre Krankenkasse oder auch das Sanitätshaus.

Wenn Sie privat versichert sind, ist der Ablauf für Sie anders. Das sind Sie wahrscheinlich auch aus der Apotheke gewohnt: Sie zahlen zunächst selbst und beantragen die Erstattung dann bei Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie „auf Nummer sicher“ gehen möchten, lassen Sie sich zunächst einen Kostenvoranschlag ausstellen, den Sie mit dem Rezept bei Ihrer Kasse einreichen können.

Oder Sie wissen, dass Sie die Kosten für die Knieorthese selbst tragen müssen – dann können Sie sie einfach direkt im Sanitätshaus kaufen. Auch dabei lohnt es sich, vorher nachzufragen, was die Orthese kosten wird.


KNEO 1

Die Anpassung von KNEO

Im Normalfall wird die Krankenkasse die Kosten für Ihre Knieorthese übernehmen. Dann wird sie im nächsten Schritt angepasst. Dazu werden im Sanitätshaus Ihre Maße genommen und wir schicken den passenden Grundtypen los. Die genaue Anpassung erfolgt dann vor Ort und direkt mit Ihren Schuhen.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder sich vorab direkt bei uns informieren wollen, rufen Sie uns gerne an.

12 Ansichten0 Kommentare

Comments


bottom of page