
Normalerweise werden die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen.
KNEO wird über Sanitätshäuser vertrieben, daher hängen auch der Preis bzw. die Kosten von den Sanitätshäusern ab. Der Preis kann sich deutschlandweit unterscheiden und ist an die Vorgaben von Bundesländern, Krankenkassen und Versorgungsaufschlägen gebunden, die die Sanitätshäuser berechnen.
Sie können KNEO auch privat erstehen. Den Preis für die Orthese und die Versorgung legt das Sanitätshaus fest.
KNEO wird normalerweise von der Krankenkasse bezahlt. Mit einem Rezept vom Hausarzt oder Orthopäden reicht das Sanitätshaus bei der Krankenkasse einen Kostenvoranschlag ein. Nach einer Bewilligung findet eine Kostenübernahme statt. Wichtig ist die Hilfsmittelnummer 23.04.04.3003 mit auf das Rezept schreiben zu lassen!
Als Privatpatient können Sie auch ohne ein Rezept ins Sanitätshaus gehen und sich eine KNEO anpassen lassen. Die Rechnung reichen Sie im Anschluss bei Ihrer Krankenkasse ein. Wenn Sie Gewissheit haben möchten, dass Ihre Krankenkasse auch zahlt, kann das Sanitätshaus für Sie einen Kostenvoranschlag zur Bewilligung einreichen. In beiden Fällen ist es sinnvoll, ein Rezept vom Hausarzt oder Orthopäden beizulegen.
Wir empfehlen flache Schuhe, die genügend Platz für eine zusätzliche Sohle aufweisen.
Die Schuhe sollten eine herrausnehmbare Innensohle haben, damit die Sohle von KNEO unter die Innensohle geschoben werden kann.
Eine feste Sohle überträgt die beim Auftreten erzeugte Kraft zur Korrektur besser als eine weiche Sohle. Die benötigte Polsterung sollte über die Innensohle erreicht werden.
Durch das einfache Platzieren der KNEO im Schuh, kann sie auch leicht von einem Schuh in einen anderen gewechselt werden.
Bei Bedarf hilft Ihnen das Sanitätshaus die Sohle der KNEO für den Schuh passend zu machen.

