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FAQ

  • Wo bekomme ich eine KNEO?
    KNEO wird über Sanitätshäuser vertrieben. Da die Anpassung der Orthese fachmännisch durchgeführt werden muss, sind ein Direktvertrieb und eine Eigenversorgung nicht möglich.
  • Wie bekomme ich eine KNEO?
    Mit einem Rezept vom Hausarzt oder Orthopäden reicht das Sanitätshaus einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse ein. Nach der Bewilligung kann die Versorgung stattfinden.
  • Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
    Normalerweise werden die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen. KNEO wird über Sanitätshäuser vertrieben, daher hängen auch der Preis bzw. die Kosten von den Sanitätshäusern ab. Der Preis kann sich deutschlandweit unterscheiden und ist an die Vorgaben von Bundesländern, Krankenkassen und Versorgungsaufschlägen gebunden, die die Sanitätshäuser berechnen. Sie können KNEO auch privat erstehen. Den Preis für die Orthese und die Versorgung legt das Sanitätshaus fest.
  • Wann ist KNEO für mich geeignet?
    KNEO ist dann genau die richtige Orthese, wenn Sie nur einseitig Schmerzen im Knie haben. Diese können mit einer Verschiebung der Lastlinie im Knie nach innen oder außen verringert werden. Erfahren Sie mehr über die Wirkungsweise von KNEO und ob KNEO Ihnen helfen kann.
  • Wann ist KNEO nicht geeignet?
    Wenn im Knie die Arthrose bzw. der Knorpelverschleiß ganzflächig ist, d.h. der innere und äußere Bereich stark verschlissen sind und schmerzen, macht eine Lastverschiebung keinen Sinn. Auch bei einer Arthrose hinter der Kniescheibe kann KNEO keine Schmerzlinderung bringen.
  • Wird KNEO von der Krankenkasse bezahlt?
    KNEO wird normalerweise von der Krankenkasse bezahlt. Mit einem Rezept vom Hausarzt oder Orthopäden reicht das Sanitätshaus bei der Krankenkasse einen Kostenvoranschlag ein. Nach einer Bewilligung findet eine Kostenübernahme statt. Wichtig ist die Hilfsmittelnummer 23.04.04.3003 mit auf das Rezept schreiben zu lassen!
  • Was ist, wenn die Krankenkasse nicht bezahlt?
    Wird der Kostenvoranschlag von der Krankenkasse abgelehnt, können Sie einen Widerspruch einlegen. Diesen sollten Sie mit einer Begründung des Arztes ergänzen. Bitte fragen Sie auch Ihr Sanitätshaus um Hilfe.
  • Was ist, wenn ich privat versichert bin?
    Als Privatpatient können Sie auch ohne ein Rezept ins Sanitätshaus gehen und sich eine KNEO anpassen lassen. Die Rechnung reichen Sie im Anschluss bei Ihrer Krankenkasse ein. Wenn Sie Gewissheit haben möchten, dass Ihre Krankenkasse auch zahlt, kann das Sanitätshaus für Sie einen Kostenvoranschlag zur Bewilligung einreichen. In beiden Fällen ist es sinnvoll, ein Rezept vom Hausarzt oder Orthopäden beizulegen.
  • Brauche ich für KNEO spezielle Schuhe?
    Wir empfehlen flache Schuhe, die genügend Platz für eine zusätzliche Sohle aufweisen. Die Schuhe sollten eine herrausnehmbare Innensohle haben, damit die Sohle von KNEO unter die Innensohle geschoben werden kann. Eine feste Sohle überträgt die beim Auftreten erzeugte Kraft zur Korrektur besser als eine weiche Sohle. Die benötigte Polsterung sollte über die Innensohle erreicht werden. Durch das einfache Platzieren der KNEO im Schuh, kann sie auch leicht von einem Schuh in einen anderen gewechselt werden. Bei Bedarf hilft Ihnen das Sanitätshaus die Sohle der KNEO für den Schuh passend zu machen.
  • Muss ich Einlegesohlen mit Außenranderhöhung und KNEO zusammen tragen?
    Wenn Sie KNEO tragen, wird die Einlegesohle mit Außenranderhöhung nicht mehr benötigt. Sie sollte gegen eine normale Einlegesohle ausgewechselt werden. Die Außenranderhöhung lässt das Knöchelgelenk nach innen abknicken, wodurch der Knick-Senkfuß gefördert und der Knöchel schräg belastet wird.
  • Kann eine Innenranderhöhung der Sohle sinnvoll sein?
    Bei einem Knick-Senkfuß kann eine Innenranderhöhung zur Ausrichtung des Knöchelgelenkes, jedoch nicht zur Korrektur des Kniegelenkes sinnvoll sein. Sie kann auch in Kombination mit KNEO getragen werden. Bitte erkundigen Sie sich im Sanitätshaus, welche Einlagen Ihren Fuß sinnvoll unterstützen.
KNEO Stand von vorne
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